Kalibrierung von Prüfmitteln

Als besondere Dienstleistung für unsere §57 b Partnerbetriebe bieten wir die Kalibrierung der §57 b Prüfmittel an. Die Genauigkeit der §57 b - Prüfmittel muß mindestens alle 2 Jahre erneut nachgewiesen werden. Falls ein Prüfmittel-Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, wird diese Überprüfung ohne Aufforderung entsprechend des vertraglich festgelegten Intervalls durchgeführt.

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Ansprechpartner

Herr H. J. Krämer

 

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